ORGANISATION
Vorstand der Organisation
Johann Blinowski-Plch, M.Eng. (TU)
Vorsitzender des Vorstandes
Tätig als Architekt, Auditor ÖGNI
Architekturstudium, Masterstudium Nachhaltiges Bauen an der TU Wien/ TU Graz, ÖGNI Auditor, Taxonomie Advisor
„Ich sehe es als meine persönliche Verantwortung, nachkommenden Generationen eine Welt zu hinterlassen, in der sie nicht nur überleben, sondern auch Gefühle wie Zufriedenheit und Freude empfinden können.“
Johann Blinowski-Plch
Patrik Plch, M.Sc. (WU)
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes
Tätig als Versicherungsspezialist
Ausbildung an der WU Wien, geprüfter Versicherungskaufmann
Christian Dzialak
Finanzreferent
Tätig als Senioren-Trainer
Wirtschaftliche Ausbildung, Dipl. Professional Health Fitness & Personaltrainer, Dipl. Seniorentrainer
„Der Dalai Lama wurde gefragt, was ihn am meisten überrascht; er sagte: Der Mensch , denn er opfert seine Gesundheit, um Geld zu machen. Dann opfert er sein Geld, um seine Gesundheit wieder zu erlangen.“
Dalai Lama
Mitgliedschaft
Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Mitgliedschaft, wobei die ordentliche Mitgliedschaft anzustreben ist. Im Falle des Wunsches, der Organisation beizutreten, bitten wir denMitgliedswerber/die Mitgliedswerberin einen schriftlichen Antrag an den Vorstand zu stellen, in welchem er/sie seine/ihre Motivation zur Mitgliedschaft begründet. Der Antrag kann per E-Mail erfolgen und wird zeitnah vom Vorstand behandelt.
[1] Ordentliche Mitglieder können physische oder juristische Personen werden, die sich aktiv am Vereinsleben beteiligen, die Beitrittsgebühr und Mitgliedsbeitrag entrichten. Ordentliche Mitglieder haben aktives und passives Stimmrecht im festgelegten Rahmen der geltenden Vereinsstatuten. Die Höhe der Beiträge wird auf der Homepage des Vereins unter „www.bluenet2050.org“ veröffentlicht.
[2] Außerordentliche Mitglieder können physische oder juristische Personen werden, die den Verein und seine Zwecke ideell oder materiell fördern, sie sind vom Mitgliedsbeitrag befreit und haben kein aktives und kein passives Stimmrecht. Außerordentliche Mitglieder können im Speziellen andere Vereine sein, welche sich hauptsächlich mit nachhaltigen Themen befassen und in Folge Knotenpunkte des nachhaltigen Netzwerkes darstellen.
[3] Fördernde Mitglieder können physische oder juristische Personen sein, welche den Verein und seine Zwecke durch einen erhöhten Mitgliedsbeitrag materiell fördern. Fördernde Mitglieder haben ebenso wie ordentliche Mitglieder ein einfaches, aktives und passives Stimmrecht im festgelegten Rahmen der geltenden Vereinsstatuten. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist für fördernde Mitglieder in der Gebührenordnung festgesetzt oder kann jährlich auf freiwilliger Basis in einer den festgesetzten Beitrag übersteigenden Höhe erfolgen.
[4] Gastmitglieder sind natürliche Personen und vollwertige Mitglieder des Vereins, deren Mitgliedschaft im Gastgeberverein nur auf Zeit besteht, beispielsweise für die Dauer des Aufenthalts vor Ort. Diese haben kein aktives und kein passives Stimmrecht. Der Übergang in ein ordentliches Mitglied ist auf Antrag möglich.
Kosten der Mitgliedschaft
Die entsprechend der Mitgliedsart anfallenden Beiträge sind für das Kalenderjahr 2023 wie folgt festgelegt:
– Beitrittsgebühr ordentliche Mitglieder, ein Mal im Rahmen des Beitritts zu entrichten = 100,00 €
– Mitgliedsgebühr ordentliche Mitglieder jährlich zu entrichten = 100,00 €
– Beitrittsgebühr fördernde Mitglieder, ein Mal im Rahmen des Beitritts zu entrichten = 100,00 €
– Mitgliedsgebühr fördernde Mitglieder jährlich zu entrichten = 500,00 €
Die damit verbundenen Leistungen an das fördernde Mitglied sind ua. die kostenfreie Teilnahme an Veranstaltungen der Organisation, Bewerbung im Rahmen der Veranstaltungen, Listung auf der Webseite unter dem Punkt „Partner“ (die genauen Bedingungen werden vor Eintritt abgeklärt)
– außerordentliche Mitglieder sind auf Grund des fehlenden Stimmrechtes von Beiträgen befreit
– Gastmitglieder haben die Mitgliedsgebühr entsprechend der Teilnahme am Organisationsleben und der Dauer der Teilnahme zu entrichten, eine Beitrittsgebühr fällt nicht an.
Veranstaltungen der Organisation „BLUEnet 2050 – Nachhaltigkeit im Fokus“ sind für ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und Gastmitglieder entsprechend kostenpflichtig, fördernde Mitgieder sind davon befreit.
Die STATUTEN können bei Wunsch auf Mitgliedschaft und Anfrage per E-Mail übermittelt werden.
Organisationstätigkeit
[-] Stärkung der Nachhaltigkeit in den drei Bereichen des gängigen Säulenmodells – ökologische, ökonomische & soziokulturelle Säule
[-] Schaffen eines nachhaltigen Netzwerkes zum Informations– und Wissenstransfer zwischen den einzelnen Mitgliedern bzw. Vermittlung von nachhaltigem Wissen auch nach außen in die Gesellschaft
[-] Integration von unterschiedlichen Institutionen und Stakeholdern als Knotenpunkte in dieses nachhaltige Netzwerk zur Förderung der Nachhaltigkeit im Allgemeinen
[-] Stärkung der Nachhaltigkeit durch Förderung von Projekten in den unterschiedlichsten Bereichen auf Basis der Inhalte der SDGs und nationaler Programme
[-] Vorantreiben der Klimawende durch Projekte, welche die Klimaneutralität fördern und die Bedeutung dieser Wende für unsere Gesellschaft verständlich aufzeigen
[-] Integration aller Generationen in den nachhaltigen Transformationsprozess unserer Gesellschaft in gemeinsamen Projekten und Aktivitäten
[-] Förderung der Kommunikation und des Wissensaustausches innerhalb des Netzwerkes zur Bereicherung eines nachhaltigen gesellschaftlichen Lebens
[-] Unterstützung der nachhaltigen Lebensmodelle der Mitglieder in ihrem Lebensbereich zur Verbreitung der Grundgedanken der Nachhaltigkeit
[Stand 2023]